Vorbehaltlich der AGB sind Sie für die Bezahlung von medizinischen Behandlungen und Reiseabbrüchen versichert, wenn Sie oder Ihre Begünstigten im Ausland COVID-19 bekommen.
Wenn Sie oder Ihre Begünstigten vor der Reise an COVID-19 erkranken, sind die Stornierungskosten gedeckt.